1. Beauftragung
1.1 Turris Babel Fordító, Lektoráló, Tolmács és Nyelvoktatási Kft. (nachfolgend: Übersetzungsbüro) nimmt Aufträge ihrer Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) per Telefon, Fax, E-Mail (oder genererll elektronisch), Kurier oder persönlich entgegen. Das Übersetzungsbüro schließt mit dem Auftraggeber einen Auftragsvertrag ab, der unter anderem den Namen, die Adresse (bei Auftraggebern als Privatpersonen die Nummer des Personalausweises) des Auftraggebers beziehungsweise der Kontaktperson, die Bezeichnung der bestellten Dienstleistung, ferner den Ort und die Frist der Erfüllung enthält. Das Übersetzungsbüro betrachtet ausschließlich nur Aufträge als angenommen, bei denen der einschlägige Auftragsvertrag mangelfrei ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet worden ist.
1.2 Falls Hilfsmaterialien in Verbindung mit dem Auftrag zur Verfügung stehen, wird gebeten, diese in jedem Fall gleichzeitig zur Beauftragung oder spätestens vor Beginn der Auftragserfüllung dem Übersetzungsbüro zuzustellen, damit die durchgeführte Arbeit den Ansprüchen des Auftraggebers maximal gerecht wird. Das Vorhandensein von Hilfsmaterialien ist insbesondere bei Dolmetscherarbeiten von Relevanz.
1.3 Der Auftraggeber wird hiermit darüber informiert, dass bei der Weiterleitung von Materialien Mängel bezüglich der Lesbarkeit sowie Datentransfer auftreten können; diesbezügliche Risiken hat der Auftraggeber selber zu tragen. Der Auftraggeber hat den zu übersetzenden, korrekturlesenden Text, Datei oder jedwede Daten gleichzeitig zur Beauftragung auf die von ihm gewählte Weise, auf eigenen Kosten dem Übersetzungsbüro zuzustellen. Sämtliche Risiken (einschließlich säumiger oder fehlerhafter Empfang, Verlust, Beschädigung, Vernichtung), die auf die Übersendung des zu übersetzenden, korrekturlesenden Textes, Dokuments oder Datei zurückzuführen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen.
1.4 Das Übersetzungsbüro hat bei der Übernahme des zu übersetzenden Textes oder des zur Vorbereitung des Dolmetschers benötigten Materials den Auftraggeber schriftlich per E-Mail, Fax oder auf sonstige nachweisbare Weise unverzüglich zu benachrichtigen, wenn als Folge der säumigen Übernahme des/r zu übersetzenden/korrekturlesenden Textes / Dokuments / Datei oder des Materials zu Vorbereitungszwecken mit dem Überschreiten der Erfüllungsfrist des Übersetzungs-/Korrekturleseauftrags zu rechnen ist, oder wegen Mängeln in der Lesbarkeit, Datentransfer oder Datenkompatibilität eine erneute Zusendung begründet ist.
1.5 Beim Verzug, der die vereinbarte Erfüllungsfrist gefährdet – falls von den Parteien keine neue Frist festgelegt wird –, ist der Auftraggeber berechtigt, in Form einer schriftlichen Erklärung, die an das Übersetzungsbüro adressiert ist und innerhalb von einer Stunde nach der Mitteilung per E-Mail, Fax oder auf andere nachweisbare Weise zugeschickt wird, vom Auftrag zurückzutreten. Falls der Auftraggeber vom Auftrag nicht zurücktritt, haben die Parteien im Rahmen eines gegenseitig zu unterzeichnenden neuen Vertrags eine neue Erfüllungsfrist festzulegen. In Ermangelung der Festlegung einer neuen Erfüllungsfrist oder in Ermangelung des Zuschickens des zu übersetzenden / korrekturlesenden Textes, des Materials zu Vorbereitungszwecken in lesbarer Form – falls der Auftraggeber nicht einmal eine Abstandserklärung abgibt – ist die Beauftragung als unwirksam zu betrachten. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Nicht-Erkennbarkeit und die Bewahrung der Integrität des Textes nicht gewährt werden können, wenn der zu übersetzende, übersetzte, korrekturgelesene und zu korrekturlesende Text per E-Mail oder elektronisch zugeschickt wird. Das Zuschicken per E-Mail oder elektronisch und der Antrag auf Zuschicken auf die erwähnte Weise erfolgen auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Für diesbezügliche Schäden haftet das Übersetzungsbüro nicht.
2. Kostenvoranschlag
2.1 Der Preis für die bestellte Dienstleistung wird in jedem Fall vom Übersetzungsbüro mit dem Auftraggeber vereinbart, und dieser wird auch im Vertrag oder Bestätigungs-E-Mail angegeben.
2.2 Gegebenenfalls legt das Übersetzungsbüro aus fachlichen Überlegungen nur auf Grund eines Mustertextes einen genauen Kostenvoranschlag vor.
2.3 Beim Kostenvoranschlag auf Grund von Zielabschlägen nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass die endgültige Gebühr von der Zahl der übersetzten oder korrekturgelesenen Zielabschlägen abhängt, und somit von den vorläufigen Schätzungen abweichen kann.
3. Rückbestätigung, Befolgung
Zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber kommt ein schriftlicher Vertrag zu Stande, der die Arbeitsnummer und die festgelegte Frist enthält. Auf Grund der Arbeitsnummer kann später auf die gegebene Arbeit Bezug genommen werden, sie kann auf Anfrage des Kunden nachträglich recherchiert werden und wird auch auf der ausgestellten Rechnung so angeführt; mit Hilfe des Projektmanagementsystems des Übersetzungsbüros ist auf diese Weise die nachträgliche Identifizierung der Fachkräfte gesichert.
4. Auftragsstornierung
4.1 Im Falle von Übersetzen / Korrekturlesen: Falls der Auftrag seitens des Auftraggebers abgesagt wird, aber der Text oder dessen bestimmter Teil in der Zeit zwischen der Beauftragung und der Absage bereits übersetzt / korrekturgelesen worden ist, wird die Rechnung nach der Zahl der Abschläge der so fertig gestellten Übersetzung / Korrekturlesearbeit ausgestellt. Falls mit dem Übersetzen / Korrekturlesen zur Zeit der Absage noch nicht begonnen wurde, ist die Stornierung in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung gebührenfrei.
4.2 Im Falle von Dolmetschen: Bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor Beginn der Dienstleistung werden 30% der vertraglich festgelegten Arbeitsgebühr, beim Rücktritt innerhalb von 24 Stunden 80% der Arbeitsgebühr in Rechnung gestellt.
4.3 Sonstige Dienstleistungen: nach Vereinbarung.
5. Erfüllung
5.1 Übersetzungen:
Fertige Übersetzungen / Korrekturlesearbeiten werden vom Übersetzungsbüro im vereinbarten Format und zur vereinbarten Frist zurückgeschickt. Dies kann per E-Mail, elektronisch, auf einem elektronischen Datenträger oder in gedruckter Form erfolgen. In den letzten beiden Fällen kann der Auftraggeber fertige Materialien persönlich im Büro des Übersetzungsbüros übernehmen, diese können jedoch auch per Postweg, durch einen Kurier oder Zusteller an die angegebene Adresse verschickt werden.
5.2 Dolmetschen:
Der/Die Dolmetscher erscheint/erscheinen zum Zeitpunkt und am Ort, der vom Auftraggeber angegebenen worden ist. Er/Sie verfährt/verfahren während der Zeit des Dolmetschens im Einklang mit den Ansprüchen des Auftraggebers und der fachlichen und ethischen Regeln des Dolmetschens.
5.3 Sonstige Dienstleitungen:
Nach Vereinbarung.
6. Archivierung, Geheime Datenverwaltung
6.1 Archivierung: Die fertiggestellten Aufträge, ferner die in elektrischer Form zugeschickten Hilfs- und sonstigen Materialien werden vom Übersetzungsbüro aufbewahrt. Auf Verlangen stellt das Übersetzungsbüro die geforderten Materialien auf Grund der Arbeitsnummer jederzeit zur Verfügung.
6.2 Geheimhaltung und vertrauliche Datenverwaltung:
Auf Verlangen des Auftraggebers werden vom Übersetzungsbüro die zugeschickten Dokumente / Informationen auch ohne eine separat unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung vertraulich behandelt. Ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers werden vom Übersetzungsbüro Materialien weder zum Teil noch zur Gänze Dritten zur Verfügung gestellt, und es werden keine Informationen über diese ausgegeben.
7. Vorschuss, Rechnungsstellung, Rechnungsbegleichung
7.1 Das Übersetzungsbüro ist befugt, bei Aufträgen, deren Nettowert die 500.000 HUF-Grenze überschreitet, einen Vorschuss von 30% in Rechnung zu stellen. Der Auftrag gilt in diesem Fall nur als angenommen, wenn der Vorschussbetrag am Bankkonto des Übersetzungsbüros gutgeschrieben wurde.
7.2 Die über die erbrachte Dienstleistung ausgestellte Rechnung ist je nach Anspruch mit Bargeld oder durch Banküberweisung zu begleichen. Die Rechnung wird vom Übersetzungsbüro so ausgestellt, wie es bei der Bestellung der Dienstleistung festgelegt worden ist. Das Übersetzungsbüro gibt auf den Rechnungen eine Zahlungsfrist von 8 Arbeitstagen an. Die Parteien können auch eine andere Zahlungsfrist vereinbaren. Beim Leistungsverzug hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro Verzugszinsen zu zahlen, die dem um sieben Prozent erhöhten Betrag des Leitzinses am letzten Tag vor dem vom Verzug betroffenen Kalenderhalbjahr entsprechen. Verzugszinsen sind ab Tag des Inverzuggeratens fällig.
8. Qualität
8.1 Bei der Erfüllung der Aufträge behält das Übersetzungsbüro stets das Prinzip der erwartbaren notwendigen Sorgfalt vor Augen, die Aufträge werden nach den Ansprüchen des Auftraggebers erfüllt. Das Übersetzungsbüro strebt die Gewährleistung des ständigen und zuverlässigen Qualitätsniveaus bzw. dessen Förderung an, was auch in der Philosophie des Unternehmens betont wird. Falls die durchgeführte Arbeit trotz alledem aus eigenem Versehen die qualitativen oder sonstigen, in der Arbeitsbestätigung festgelegten Bedingungen nachweisbar nicht erfüllt, haftet das Übersetzungsbüro für deren Korrektur.
8.2 Das Übersetzungsbüro hat die Übersetzungs- bzw. Korrekturleseaufgaben in guter Qualität, falls das Auftragsziel vom Auftraggeber festgelegt worden ist, auf die für die Übersetzungs-/Korrekturleseziele geeignete Weise durchzuführen. Das Übersetzungsbüro hat die spezifischen Terminologien in den Texten nicht zu übersetzen, den Fall ausgenommen, wenn vom Auftraggeber gleichzeitig zur Zusendung des Textes auch die Terminologie, die zum bestellten Dokument/gegebenen Fachgebiet gehört, dem Übersetzungsbüro zur Verfügung gestellt worden ist.
8.3 Der Auftraggeber hat die vom Übersetzungsbüro durchgeführte Arbeit unverzüglich zu prüfen. Der Auftraggeber kann beliebige Reklamationen in Verbindung mit der Qualität dem Übersetzungs- / Korrekturleseauftrag bei Aufträgen mit normaler Frist innerhalb von 2 Kalendertagen, bei Eilübersetzungen innerhalb von 8 Stunden ab Übernahme des übersetzten Textes gegenüber dem Übersetzungsbüro geltend machen. Der Auftraggeber hat die Übersetzungsmängel, -fehler, ferner die Art der Fehler möglichst genau anzugeben. Das Übersetzungsbüro hat den Fehler bzw. die Fehler bei Normalübersetzungen innerhalb von 2 Kalendertagen, bei Eilübersetzungen innerhalb von 1 Kalendertag zu korrigieren. Nach erfolglosem Fristablauf bzw. erneuter fehlerhafter Erfüllung kann der Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten, hat dennoch 50% der Auftragsgebühr zu zahlen. Die Geltendmachung beliebiger Ansprüche in Verbindung mit Übersetzungsfehlern, die auf die Fehler, Mängel und nicht eindeutigen Formulierungen des zu übersetzenden Textes zurückzuführen sind, ist gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen. Auf fehlerhafte Erfüllung kann sich der Auftraggeber nur bei offenkundigen Übersetzungs- / Korrekturlesefehlern berufen.
9. Sonstiges
9.1 Die Vertragsparteien tun alles, um eventuelle Streitfragen unter sich auf friedlichem Wege beizulegen. Falls die friedliche Streitbeilegung zwischen den Parteien zu keinem Ergebnis führt, ist ausschließlich entweder das Zentrale Bezirksgericht Pest oder das Hauptstädtische Gericht zuständig.
9.2 Bezüglich der hier nicht aufgezählten Dienstleistungen und der hier nicht geregelten Fragen sind die jederzeit geltenden Rechtsregeln maßgebend.
November 2020